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Onlineworker e.V. |
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Wo andere noch reden da handeln Wir |
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Durch Ihre Mitgliedschaft geben Sie uns die Möglichkeit mehr und mehr für die Sicherheit Ihrer und unser aller Kinder und Jugendlichen zu erarbeiten.
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Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand, die Mitgliedschaft wird erworben mit einem Mitgliedsausweises. Durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied, zum Ende eines jeden Kalenderquartals. Durch Ausschluss aus dem Verein. Die Mitgliedschaft endet spätestens mit dem Tod des Mitglieds.
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Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied per Einschreiben zuzustellen. |
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Ansprechpartner für alle Art von Fragen in Bezug auf eine Mitgliedschaft : Per Post : Onlineworker e.V. Abteilung Mitgliedsbetreuung Schäferstr.4 33154 Salzkotten
Oder auch per E-Mail :
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Am einfachsten Rechtsklick und speichern unter wählen, danach ausfüllen , ausdrucken und abschicken an oben genannte Adresse. |